Die physiotherapeutische Behandlung (bis 1994 bekannt als „Krankengymnastik“) orientiert sich an den Beschwerden und Funktions-, Bewegungs- bzw. Aktivitätseinschränkungen des Patienten, die bei der Untersuchung im Erstkontakt festgestellt werden. Sie nutzt sowohl klinisch-diagnostische als auch pädagogische und manuelle Kompetenzen des/der TherapeutIn. Ergänzt wird sie gegebenenfalls durch die Anwendung physikalischer Reize wie Wärme, Kälte oder Elektrizität. Die Behandlung zielt einerseits auf natürliche, physiologische Reaktionen des Organismus (z.B. motorisches Lernen, Muskelaufbau in Kraft/Ausdauer/Koordination und Stoffwechselanregung), andererseits auf ein verbessertes Verständnis der Funktionsweise des Organismus (Dysfunktionen/Ressourcen) und auf eigenverantwortlichen Umgang mit dem Körper ab. Die Physiotherapie will insbesondere zur Wiederherstellung, Erhaltung oder Förderung der Gesundheit beitragen.
Bei chronischen Erkrankungen kann sogar eine lebensbegleitende Therapie erforderlich werden.
In der Prävention kann die Physiotherapie in der Vorbeugung gegen berufliche Fehlhaltungen, Vermeidung von Berufskrankheiten oder Krankheiten, die auf Fehl- oder Mangelbelastung beruhen, unterstützen.
Die gesetzliche Regelung in Deutschland gibt vor, dass die Verordnung der Physiotherapie durch eine Ärztin/einen Arzt erfolgt.
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